Liebe Patienten, ab dem 23.08.2021 erfordert die neue Corona-Schutzverordnung weitere Maßnahmen, um den Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten zu gewährleisten. Patienten müssen zukünftig eine der folgenden Nachweise an der Rezeption vorlegen:
- Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Impfnachweis in Papierform oder digital.
- Nachweis eines PCR-Test oder eines ärztlichen Attestes sollten sie genesen sein.
- Nachweis eines negativen PCR-Test, höchstens 48 Std. alt. Bei Kindern und Jugendlichen reicht die Vorlage des Schülerausweises aus.
Wir bitten um Verständnis, bedanken uns für ihre Zusammenarbeit.
Ihr Praxisteam