Aktuelle Informationen zur Coronakrise

Aktuelle Informationen zur Coronakrise

Liebe Patienten, ab dem 23.08.2021 erfordert die neue Corona-Schutzverordnung weitere Maßnahmen, um den Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten zu gewährleisten. Patienten müssen zukünftig eine der folgenden Nachweise an der Rezeption vorlegen:

  1. Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Impfnachweis in Papierform oder digital.
  2. Nachweis eines PCR-Test oder eines ärztlichen Attestes sollten sie genesen sein. 
  3. Nachweis eines negativen PCR-Test, höchstens 48 Std. alt. Bei Kindern und Jugendlichen reicht die Vorlage des Schülerausweises aus.

Wir bitten um Verständnis, bedanken uns für ihre Zusammenarbeit.

Ihr Praxisteam

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